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Im historischem Ambiente von Schloss Dyck werden auch in diesem Jahr 140 Aussteller mit exquisiten Produkten und ausgesuchten Geschenkideen die Schlossweihnacht mit besonderem Flair gestalten. Weihnachtliche Stände auf einem großzügigen Rundweg durch den Schlosspark erwarten den Besucher ebenso wie ein vielfältiges, kulinarisches Angebot. Rund geht es auch für Kinder auf dem Mini-Karussell oder auf der Dampfeisenbahn „Flotte Rosi“. Feuerkörbe, Kerzen und weihnachtliche Klänge unterstreichen die stimmungsvolle Atmosphäre im winterlichen Park.
Der Gutschein ‚Tageskarte Schloss und Park‘ wird an der Kasse gegen ein reguläres Eintrittsticket eingetauscht. Der Gutschein für eine Tageskarte berechtigt zum einmaligen freien Eintritt während des regulären Parkbetriebs und beinhaltet den Zugang zu Schloss und Park, zu den Mustergärten und den Ausstellungen sowie zum Restaurant auf dem Gelände.
Öffnungszeiten der Kasse
Sommersaison | Dienstag bis Sonntag | 10 – 18 Uhr
Wintersaison | Dienstag bis Sonntag | 10 – 17 Uhr
Ermäßigung für: Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwillige (BFDG), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit Behinderung ( > GdB 50% mit Ausweis)
Die Jahreskarte PARK ist ab Einlösung des Gutscheins 12 Monate gültig und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum freien Eintritt während des regulären Parkbetriebs und beinhaltet den Zugang zum Schloss- und Parkgelände, zu den Mustergärten und zu den Ausstellungen auf dem Gelände sowie mit Zuzahlung bei allen Veranstaltungen der Stiftung Schloss Dyck, die im Veranstaltungsprogramm mit einem grünen Quadrat gekennzeichnet sind.
Für die Erstellung der Jahreskarte ist ein persönliches Erscheinen notwendig, da ein Foto gemacht wird.
Öffnungszeiten der Kasse
Sommersaison | Dienstag bis Sonntag | 10 – 18 Uhr
Wintersaison | Dienstag bis Sonntag | 10 – 17 Uhr
Ermäßigung für: Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwillige (BFDG), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit Behinderung ( > GdB 50% mit Ausweis)
Die Jahreskarte PLUS ist ab Einlösung des Gutscheins 12 Monate gültig und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt zum freien Eintritt während des regulären Parkbetriebs und beinhaltet den Zugang zum Schloss- und Parkgelände, zu den Mustergärten und zu den Ausstellungen auf dem Gelände Sie berechtigt ebenfalls zum freien Eintritt bei allen Veranstaltungen der Stiftung Schloss Dyck, die im Veranstaltungsprogramm mit einem grünen Quadrat gekennzeichnet sind.
Für die Erstellung der Jahreskarte ist ein persönliches Erscheinen notwendig, da ein Foto gemacht wird.
Öffnungszeiten der Kasse
Sommersaison | Dienstag bis Sonntag | 10 – 18 Uhr
Wintersaison | Dienstag bis Sonntag | 10 – 17 Uhr
Ermäßigung für: Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwillige (BFDG), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit Behinderung ( > GdB 50% mit Ausweis)